Der Philosophieunterricht und das Maturitätsziel (1984)
- Das Maturitätsziel ist in Artikel 7 Absätze 1 und 4 der MAV festgelegt.
- Der Philosophieunterricht ist vorzüglich geeignet, einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieses Zieles zu leisten:
- Die Fähigkeit, selbständig zu denken und gemeinsam zu arbeiten, wird durch das bewusste Einüben in rationale Diskussion und kritische Argumentation gefördert.
- Das Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich und den andern wird im Vollzug des philosophischen Dialogs geweckt und entwickelt.
- Zur Persönlichkeitsbildung leistet die Philosophie einen unentbehrlichen Beitrag, indem sie die Voraussetzungen für einen sicheren Besitz der grundlegenden Kenntnisse bewusst macht.