Praktische Bedingungen für den Philosophieunterricht (1984)
- Philosophie ist als eigenständiges Fach zu führen.
- Der Philosophieunterricht soll während mindestens zwei Jahren mit einer den Mindestansprüchen eines Maturafaches genügenden Stundenzahl dotiert sein.
- Die Lehrer, die Philosophie unterrichten, müssen durch ein entsprechendes Hochschulstudium für ihre Aufgabe ausgebildet sein (Art. 11 MAV).
- Das Unterrichtsprogramm muss auf jeden Stoffzwang, der das Ziel des Philosophieunterrichts gefährden könnte, verzichten.