Der Philosophieunterricht und das Maturitätsziel (1984)

  1. Das Maturitätsziel ist in Artikel 7 Absätze 1 und 4 der MAV festgelegt.
  2. Der Philosophieunterricht ist vorzüglich geeignet, einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieses Zieles zu leisten:
    1. Die Fähigkeit, selbständig zu denken und gemeinsam zu arbeiten, wird durch das bewusste Einüben in rationale Diskussion und kritische Argumentation gefördert.
    2. Das Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich und den andern wird im Vollzug des philoso­phischen Dialogs geweckt und entwickelt.
    3. Zur Persönlichkeitsbildung leistet die Philosophie einen unentbehrlichen Beitrag, indem sie die Voraussetzungen für einen sicheren Besitz der grundlegenden Kenntnisse bewusst macht.